Der Artikel 16a des Grundgesetzes gewährt politisch Verfolgten Asyl.
Flüchtlinge müssen in Deutschland einen Asylantrag stellen, damit ihr Recht auf Aufenthalt geklärt werden kann. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.
Seit 1993 können sich Flüchtlinge, die über einen sicheren Drittstaat (alle Nachbarländer) nach Deutschland eingereist sind, durch die Asylrechtsänderung nicht mehr auf Artikel 16a des Grundgesetzes berufen.
Flüchtlinge aus dem Balkan
Foto: UNHCR
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Auf das Asylrecht kann sich nur berufen, wer direkt aus einem Verfolgerland über Luft oder Meer nach Deutschland eingereist ist. Wenn Deutschland nachweisen kann, aus welchem Land die Flüchtlinge eingereist sind, werden sie dorthin abgeschoben (Dublin-Abkommen).
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Ist dies nicht nachweisbar, wird ein Asylverfahren durchgeführt. Dabei kann den Menschen im Falle politischer Verfolgung nur mehr ein Abschiebungshindernis nach der Genfer Konvention zuerkannt werden, kein Asyl.
Rückgang der Asylbewerber bei gleich bleibenden Fluchtursachen
Die Zahl von Asylantragsstellern nimmt seit Jahren kontinuierlich ab. Haben im Jahr 2000 noch 78.564 Flüchtlinge einen Erstantrag auf Asyl gestellt, waren es 2004 nur noch 35.607. (
Statistik Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Dies lässt keinen Rückschluss darauf zu, dass die Fluchtgründe weggefallen wären.
Tatsächlich ist der Asylbewerberrückgang darauf zurückzuführen, dass Menschen die Flucht nach Deutschland aufgrund der Abschottung Europas nicht mehr gelingt. Es gibt faktisch keinen legalen Weg für Flüchtlinge, um legal politisches Asyl in Deutschland zu beantragen. In der Regel kommen sie nur mit Hilfe organisierter Fluchthelfer (Schlepper, Schleuser) illegal nach Deutschland.
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Familie aus dem Kosovo bei REFUGIO
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Häufige Herkunftsländer von Flüchtlingen in Deutschland
Die Hauptherkunftsländer derjenigen Asylbewerber, die im Jahr 2004 einen Erstantrag gestellt haben, waren: Türkei (v.a. Kurden), Serbien und Montenegro (v.a. Kosovaren), russische Föderation (v.a.Tschetschenen), Vietnam, Iran, Aserbeidschan, Irak, China und Nigeria.
Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland
Flüchtlinge werden nach einem definierten Schlüssel in Deutschland auf die Bundesländer gleich verteilt. Dort müssen sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Asylbewerberunterkünften leben. In Bayern müssen sie auch nach negativem Abschluss des Asylverfahrens zwangsweise weiter in einer solchen Unterkunft bleiben.
Im ersten Jahr nach der Ankunft in Deutschland gilt für Flüchtlinge ein absolutes Arbeitsverbot, danach unterliegen sie der Arbeitsmarktprüfung durch die Agentur für Arbeit. Dies verhindert in den meisten Fällen, dass Flüchtlinge arbeiten dürfen.
In Bayern müssen sie von Essenspaketen und 40,90 Euro Taschengeld für Erwachsene bzw. 20,45 Euro für Kinder im Monat leben. Nach unseren Erfahrungen stehen Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft durchschnittlich ca. 4,5 qm Wohnraum zur Verfügung. Diese bedrückenden und einengenden Lebensbedingungen führen oft zu psychischen Problemen und ermöglichen insbesondere Kindern keine altersgerechte Entwicklung.
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Essenspaket
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Die Unterstützung durch Hilfsorganisationen und engagierte Ehrenamtliche ist oft ein wichtiger Faktor, damit den Menschen Gerechtigkeit widerfährt und die Lebensbedingungen erträglich werden.