REFUGIO München - Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer
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Folter

REFUGIO München - Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer

Was ist Folter?

Die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen von 1984 ächtet weltweit Folter. In der sachlichen Sprache von Definitionen wird Folter so beschrieben:
"Jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden; der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind."

Häufigkeit und Vorkommen

Trotz internationaler Ächtung berichtet Amnesty International in 2007 von Folterungen oder von unmenschlicher und entwürdigender Behandlung in 81 Staaten der Welt. In seinem Bericht zu 2008 benennt Amnesty auch 12 EU-Staaten, in denen durch staatliche Kräfte gefoltert oder misshandelt wurde.
Folter hat in den meisten Ländern System. Die Folterer durchlaufen eine Ausbildung, um einem Regime bedingungslos zu folgen.
Es gibt keine gesicherten Zahlen darüber, wie viele Flüchtlinge, die Deutschland erreichen, Folter erlitten haben. Seriöse Studien in Skandinavien gehen von einer Zahl zwischen 10 und 30% aus.*
Bei REFUGIO Klienten liegt der Anteil von Folteropfern weit höher.

Ziel und Methoden von Folter

Das Ziel von Folter ist oft gar nicht eine Aussage zu erpressen. Es geht in der Regel darum, den Willen der Menschen zu brechen und ihre Persönlichkeit zu zerstören. Deswegen findet die psychische Folter ebenso Anwendung wie die körperliche. In den letzten Jahren nimmt die psychische Folter sogar stark zu, denn sie hinterlässt keine nachweisbaren Spuren, die man den Folterern zur Last legen könnte. Methoden sind hier Bedrohungen, Scheinhinrichtungen, Isolation, Schlafentzug, Toilettenverbot, Waterboarding, Demütigungen insbesondere sexualisierter Art. Die Menschen verlieren oft nachhaltig das Vertrauen in sich und ihre Mitmenschen. Dies kann in der Folge zu massiven sozialen Problemen führen.

Das Folterverbot muss absolut gelten

In Deutschland kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob nicht in Ausnahmefällen die Androhung der Folter oder sogar deren Ausübung zur Abwehr einer Lebensgefahr gerechtfertigt wäre (siehe Entführungsfall Jakob von Metzler 10/2002). Eine solche Relativierung ist gefährlich und unbedingt abzulehnen. Denn jede Überzeugung würde für sich in Anspruch nehmen, gerecht zu handeln und in ihrer Logik nur zu foltern, wenn es auch gerechtfertigt wäre. Die Geschichte lehrt uns, dass sich viele Systeme zu Unrecht dieses Recht angemaßt haben. Deswegen ist das Folterverbot absolut und das verfassungsmäßige Recht auf körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 GG) ein unveräußerlicher Wert.

Links:

REFUGIO REPORT 12 / 2004
www.angelika-birck.info/Folter.html
www.zebra.or.at/doc/frauen-flucht/folter.htm
www.traumatisierung.de
* vgl. Nordström & Persson, 1988; Montgomery & Fodspang, 1994; Jacobsen & Vesti, 1990.