REFUGIO München - Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer
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REFUGIO München - Testament-Spenden
 

Testament-Spenden

REFUGIO München - Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer

Was vom Leben übrig bleibt
Oder: Das "Ende" als "Anfang" begreifen

Ist das nicht pietätlos? Eine oft gestellte Frage, wenn es um Testaments-Spenden geht. Und wirklich: Die Vorstellung, Menschen auf die Möglichkeit hinzuweisen, in ihrem letzten Willen auch andere als die in der gesetzlichen Erbfolge festgelegten Personen zu berücksichtigen, kann unseriös, ja geschmacklos wirken.
Erfahrungen wohltätiger und/oder gemeinnütziger Träger belegen das Gegenteil. Es gibt - natürlich bei der gebotenen Informations- und Aufklärungspflicht und dem würdevollen Umgang mit den Testamentsgebern - keinen Grund, diese Möglichkeit der Unterstützung von Non-Profit-Organisationen nicht in Betracht zu ziehen.
Warum ist das so? Warum kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass Menschen selbst im hohen Alter und über den Tod hinaus bereit sind, ein bleibendes Zeichen der Verantwortung einer Sache gegenüber zu setzen?
Man muss nicht erst Religionstheorien bemühen, um " ... den letzten Willen am Ende des Lebens als Chance eines Anfangs ... " zu begreifen, wie es der Anthroposoph Rolf Keller beschreibt. Man muss den Gedanken fallen lassen, es handle sich bei der Bitte um die testamentarische Berücksichtigung um "Erbschleicherei". Dass in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten von den Möglichkeiten einer Erbschaft an humanitäre Organisationen, einem Vermächtnis an diese oder der Gründung einer entsprechenden Stiftung weitaus weniger Gebrauch gemacht wird, liegt eher an einem Informationsdefizit als an grundsätzlicher Ablehnung. Wer - gezielt oder zufällig - mit Menschen ins Gespräch kommt, die über ihren Nachlass nachdenken, kann drei Möglichkeiten aufzeigen:

1. Einsetzung als Allein- oder Miterbe

Das persönliche Testament ist Ausdruck dessen, wer und was einem Menschen im Leben bedeutsam war, in welchen (Ver-)Bindungen er gelebt und welche individuellen Lebensziele er verfolgt hat. Insofern bedeutet die Ausweitung der natürlichen Erbfolge nichts anderes, als dass der Testamentsgeber seine Ziele auch nach seinem Ableben verfolgen kann und mit der Einsetzung der Organisation als Allein- oder Miterbe die Möglichkeit zum Fortbestand seiner Ideale schafft. Darin ist dann tatsächlich die Saat für einen Neuanfang über den Tod hinaus gelegt.

2. Vermächtnis

Bezieht sich eine Erbschaft auf den gesamten Nachlass, besteht im Gegensatz dazu bei einem Vermächtnis die Möglichkeit, genau definierte Teile (in Form von Gegenständen oder Rechten) auf den Begünstigten zu übertragen. In diesem Sinne ist z.B. das lebenslange Gewähren eines Mietrechts im ehemaligen Eigentum des Verstorbenen ein Vermächtnis, das für Organisationen hilfreich sein kann.

3. Einrichtung einer (Namens-)Stiftung

zum Beispiel unter dem Dach der Kolibri-Stiftung, die von REFUGIO München mitbegründet wurde. Das eingebrachte Stiftungskapital erschöpft sich nie. Diese besonders nachhaltig wirkende Form eines humanitären Erbes gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Nur die Erträge des Stiftungskapitals werden für die Arbeit verwandt. Der Grundsockel bleibt unangetastet - der "cash-flow" reproduziert sich sozusagen selbständig.
Bleibt noch die Frage, wie Menschen auf die Möglichkeit der Testaments-Spende hingewiesen werden können. Darf man sie auf der Straße ansprechen? Sollte man Werbebriefe verteilen? Oder sind Anzeigen in Tageszeitungen sinnvoll? Dass beim Vererben an gemeinnützige Institutionen keine Erbschaftssteuer anfällt, dass der Staat alles "einstreichen" würde, sollten keine natürlichen Erben auffindbar sein, sind sicher stützende Argumente. Entscheidend bleibt der Hinweis, die gelebten, individuellen Ideale auch noch im Alter fördern zu können und die Gewissheit, dass diese auch nach dem Tod weitergetragen werden.