Geflüchteten Menschen im aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren bieten wir eine fachärztliche Begutachtung an.
Im Rahmen der fachärztlichen Begutachtung prüfen wir ob psychische Erkrankungen, eine Traumatisierung und Traumafolgestörungen vorliegen, die für das Asylverfahren relevant sind.
Anmeldung und Voraussetzungen
Wir nehmen nur Fälle zur Begutachtung für das Einbringen von psychischen Erkrankungen auf,
* die sich im Klageverfahren gegen den Bescheid des BAMF vor dem Verwaltungsgericht befinden
oder
* nach einem erfolglosen Erstverfahren als Grundlage für ein Wiederaufgreifens- oder Folgeverfahren wegen psychiatrischen Gründen.
Dabei prüfen wir ob die psychischen Erkrankungen ausreichen, um im Verfahren eingebracht und berücksichtigt zu werden. Wir benötigen alle bereits vorhandenen Atteste, sowie die Unterlagen aus dem bereits erfolgten Asylverfahren.
Begutachtungen zur Reisefähigkeit können wir nicht anbieten.
Bei Bedarf findet die Begutachtung mit einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher statt. Die Begutachtungen sind kostenlos.
Anfragen zur fachärztlichen Begutachtung müssen von Rechtsanwält*innen oder Behörden gestellt werden.
Bitte benutzen Sie dieses Formular:
Voraussetzung ist die Vorlage sämtlicher Unterlagen des Asylverfahrens und vorhandener Atteste.
Bitte klären Sie bei unserem Beratungstelefon, ob grundsätzlich eine Begutachtung in Frage kommt, bevor Sie uns Unterlagen senden.
Termine und weitere Informationen erhalten Sie telefonisch:
Montag: 10-12 Uhr
Donnerstag: 14-16 Uhr
Telefon: 089 / 98 29 57 0
Leitfaden für Atteste
Falls Sie Patient*innen mit Fluchtgeschichte behandeln, werden Sie eventuell nach einem Attest für z.B. eine Änderung der Wohnsituation oder für das Asylverfahren gefragt. Der folgende Leitfaden soll etwas Klarheit im Dschungel der rechtlichen Anforderungen schaffen, so dass Sie sich nicht umsonst Mühe geben und Ihr Attest im Verfahren berücksichtigt werden kann.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt Anwält*innen dabei, die überhöhten gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernisses vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Mehr dazu finden Sie hier:
Strategische Klagen gegen die Abschiebung schwer kranker Menschen
Die Finanzierung der fachärztlichen Begutachtung wird durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Stadt München unterstützt.

