Die Folgen der GEAS-Reform

Verschärfte Gesetze und wachsende seelische Not

Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz (GEAS=Gemeinsames Europäisches Asylsystem) verschärft die Bundesregierung das Asylrecht deutlich und geht dabei in Teilen über die europäischen Vorgaben hinaus.

Als 2015/2016 die Anzahl der Geflüchteten in Europa sprunghaft angestiegen war, verschärften sich die Spannungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verteilung der Schutzsuchenden. Staaten an den EU-Außengrenzen forderten mehr Unterstützung, während andere Mitgliedstaaten nur begrenzt zur Solidarität bereit waren. Ab 2016 legte die Europäische Kommission mehrere Reformvorschläge vor, die jedoch lange Zeit an politischen Meinungsverschiedenheiten scheiterten. Im Sommer 2023 einigten sich die Mitgliedstaaten schließlich auf einen Kompromiss, der Ende 2023 auch mit dem Europäischen Parlament abgestimmt wurde und die Grundlage für die GEAS-Reform 2024 bildet.

Durch diese Reform werden die Rechte von Asylsuchenden im europäischen Flüchtlingsrecht deutlich eingeschränkt.

Die deutsche Umsetzung

Für in Deutschland ankommende Schutzsuchende, die trotz GEAS die europäischen Außengrenzen passiert haben, erfolgt nun eine harte Umsetzung der EU-Regeln in nationales Recht. Dem GEAS-Anpassungsgesetz, das am 27. Februar 2026 vom Bundestag beschlossen wurde, stehen gravierende menschenrechtliche Bedenken seitens Organisationen wie Pro Asyl, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder dem deutschen Institut für Menschenrechte entgegen.

Beschleunigte Verfahren

Für Asylsuchende mit einer EU-weiten Anerkennungsquote unter 20 Prozent sieht das GEAS-Gesetz ein beschleunigtes Verfahren vor. Diese Verfahren sollen nach spätestens zwölf Wochen abgeschlossen sein und sehen einen sehr eingeschränkten Rechtschutz für die Asylsuchenden vor: Bei einer Ablehnung des Asylantrags kann nur binnen einer Woche dagegen Einspruch vor Gericht erhoben werden und dieser Einspruch schützt nicht vor einer Abschiebung.

Sekundärmigrationszentren und verlängerte Wohnpflicht

Für Menschen, die schon in einem anderen EU-Land registriert wurden, sieht das GEAS-Anpassungsgesetz eine Sonderunterbringung in Sekundärmigrationszentren vor. Aufgrund der geographischen Lage Deutschlands betrifft das einen Großteil der hier ankommenden Geflüchteten. Oft handelt es sich dabei um Länder, die Schutzsuchende nicht ausreichend versorgen oder gravierende Menschrechtsprobleme im Umgang mit Asylsuchenden vorliegen, wie zum Beispiel Bulgarien oder Ungarn.

Betroffene sollen in diesen Einrichtungen deutlich länger leben müssen: bis zu 24 Monate für Erwachsene und 12 Monate für Familien mit Kindern – bisher galten 18 Monate für Erwachsene und sechs Monate für Kinder in Anker-Einrichtungen. Gerade für Familien ist das besonders belastend. Solche großen und oft abgelegenen Unterkünfte führen häufig zu Ausgrenzung, Isolation und Stigmatisierung und erschweren auch den Zugang zu psychosozialer Versorgung.

Geschlossene Zentren

Mit den neuen Regelungen kann es künftig Schutzsuchenden verboten werden, die Aufnahmeeinrichtungen zu verlassen – sowohl „normale“ Einrichtungen wie auch die Sekundärmigrationszentren. Für Kinder und deren Eltern sowie nicht ausreisepflichtige Personen darf dieses Verbot allerdings nur nachts von 22 bis 6 Uhr gelten. Termine bei Behörden oder Gericht sollen erlaubt sein. Dadurch wird die Freiheit der Betroffenen in den Einrichtungen stark eingeschränkt. In der Praxis sind sie in dieser Zeit isoliert und der Zugang zu rechtlicher Beratung oder psychosozialer Unterstützung außerhalb der Zentren wird stark erschwert.

Die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem markiert keinen Fortschritt, sondern stellt vielmehr eine institutionalisierte Abkehr von menschenrechtlichen Standards dar. Unter dem Deckmantel von „Steuerung und Ordnung“ wird ein System etabliert, das für Abschreckung und Abschottung steht.

Tobias Vorburg, Asylverfahrensberatung bei Refugio München

 

Asylverfahrenshaft

Darüber hinaus führt das Gesetz eine verschärfte Form der Asylverfahrenshaft ein. Diese Haft kann unter anderem dann angeordnet werden, wenn jemand gegen das oben genannte Verlassensverbot verstoßen hat. Die Hürden für eine Inhaftierung sind damit relativ niedrig und es gibt keine zeitlichen Obergrenzen für die Dauer. Besonders problematisch ist, dass auch Kinder inhaftiert werden können – obwohl Haft für Kinder und Jugendliche schwere psychische und entwicklungsbezogene Schäden verursachen kann. Das GEAS-Anpassungsgesetz erlaubt es auch, besonders vulnerable Asylsuchende zu inhaftieren, bevor eine Prüfung auf besondere Schutzbedarfe vorgenommen wurde (z.B. Personen, die Folter oder schwere Formen psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt erlitten haben). Damit verletzt der deutsche Gesetzentwurf laut dem deutschen Institut für Menschenrechte EU-Vorgaben, nach denen die Bedarfe von besonders vulnerablen Schutzsuchenden vorrangig berücksichtigt werden müssen.

Asylgrenzverfahren

Für Schutzsuchende, die mit dem Flugzeug einreisen, sieht die deutsche Umsetzung der GEAS-Reform strenge Grenzverfahren an den Flughäfen vor. Das bedeutet über ihre Einreise wird innerhalb von 12 Wochen noch am Flughafen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Das gilt wie bei den beschleunigten Verfahren für Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote unter 20%, sowie Menschen, denen widersprüchliche oder falsche Angaben vorgeworfen werden. Gerade Menschen mit traumatischen Erfahrungen, wie sie unsere Klient*innen haben, können häufig nicht zusammenhängend und verständlich oder vielleicht auch gar nicht darlegen, was sie erlebt haben. Grenzverfahren sind besonders umstritten, weil die Betroffenen währenddessen rechtlich als „nicht eingereist“ gelten. Problematisch ist außerdem, dass keine Mechanismen bekannt sind, die die Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen im Grenzverfahren sichern. Dazu gehören traumatisierte, psychisch erkrankte, LGTBIQ-Geflüchtete oder Opfer von Menschenhandel, wie wir sie in unserem Früherkennungsprojekt in der Erstaufnahme identifizieren.

Es kommen viele Neuerungen und Verschärfungen. Bislang ist aber in vielen Bereichen die konkrete Umsetzung noch unklar. Wir können nur hoffen, dass die Rechte von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten gewahrt werden.

Birke Siebenbürger, Leitung Fachbereich für Kinder und Jugendliche

 

Wie wirkt sich das auf Geflüchtete in Deutschland aus, insbesondere auf unsere Klient*innen und traumatisierte Geflüchtete?

Aktuell sind so viele Menschen weltweit auf der Flucht wie noch nie – 117 Millionen waren es laut UNHCR Mitte 2025. Es werden also nicht weniger Geflüchtete, weil man ihnen die Flucht, bzw. die Möglichkeit, Asyl zu erhalten, erschwert. Aber unsere Erfahrung ist: Je schwerer die Flucht wird, desto mehr Gewalterfahrungen gibt es, desto mehr sind die Menschen psychisch belastet. Wir gehen davon aus, dass Asylrechtsverschärfungen, ein erschwerter Zugang zu Rechten und eine noch stärkere Ausgrenzung bis zur Haft die psychische Stabilität von Geflüchteten verschlechtern wird. Für unsere Arbeit vor allem in der Asylsozialberatung bedeuten die neuen Regelungen, dass wir noch mehr Engagement investieren werden und unsere Klient*innen noch intensiver begleiten müssen, damit sie ihre Rechte geltend machen können.

 

Sehr viele unserer Klient*innen berichten von schweren Gewalterfahrungen innerhalb der EU und an den Außengrenzen:

Traumatische Erfahrungen an den EU-Außen- und Binnengrenzen