Traumatische Erfahrungen an den EU-Außen- und Binnengrenzen

 

Die folgenden Beispiele zeigen, dass auch in EU-Ländern gravierende Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle: Sehr viele unserer Klient*innen berichten von schweren Gewalterfahrungen innerhalb der EU und an den Außengrenzen:

  • Ein Klient floh mit 16 Jahren mit seiner Mutter aus dem Kongo. Auf der Überfahrt von der Türkei nach Griechenland wurde ihr Schlauchboot mutmaßlich durch griechische Sicherheitskräfte oder Frontex-Beamte erst beschossen und schließlich zum Kentern gebracht; seine Mutter ertrank. Er selbst wurde geschlagen, beraubt und wieder auf See ausgesetzt. Bei einem weiteren Versuch wurde er auf einer griechischen Insel von maskierten Männern gefesselt, entkleidet und vergewaltigt.
  • Ein Klient aus Syrien erreichte Deutschland über Belarus, Lettland und Litauen. In Belarus wurde ihm durch Schläge mit einer Schaufel das Bein gebrochen. Trotz dieser schweren Verletzung überquerte er zu Fuß die EU-Grenze in Lettland bis nach Litauen. Dort wurde er mehrere Tage inhaftiert und ohne medizinische Versorgung nach Lettland zurückgebracht. Er kann bis heute das Bein nicht richtig belasten.
  • Drei Geschwister aus Afghanistan – 18, 15 und 13 Jahre alt – versuchten die Grenze von Bosnien/Herzegowina nach Kroatien zu überqueren. Beim ersten Versuch werden sie von kroatischen Polizeibeamten beschossen, der 15jährige Bruder ist seitdem verschollen. Beim zweiten Versuch weigern sich kroatische Behörden ihr Asylgesuch aufzunehmen und setzen sie auf der bosnischen Seite im Wald aus. Sie berichten außerdem von körperlicher und sexualisierter Gewalt seitens der Beamten. Beim dritten Versuch kommen sie unbemerkt über die Grenze und können weiter fliehen.

 

Wir unterstützen die Betroffenen, dass ihre Erlebnisse im Asylverfahren berücksichtigt werden. Dafür muss in allen Aufnahmeeinrichtungen gewährleistet sein, dass Schutzsuchende die notwendige psychosoziale und asylrechtliche Beratung erhalten. Noch ist unklar, ob alle Asylrechtsverschärfungen der GEAS-Reform auch genauso umgesetzt werden und ob die deutschen Anpassungen im Einzelfall vor Gericht standhalten. Wir werden die Entwicklungen beobachten und unsere Expertise sowie Erfahrung einbringen, damit Menschenrechte für Asylsuchende gewahrt werden. Damit Geflüchtete nicht aus dem Blick der Zivilgesellschaft geraten und wir weiterhin helfen können.

 

Die Folgen der GEAS-Reform