Begutachtung

Fachärztliche Begutachtungen

Geflüchteten Menschen im aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren bieten wir eine fachärztliche Begutachtung an.

Im Rahmen der fachärztlichen Begutachtung prüfen wir Fragen der Traumatisierung und Traumafolgestörungen. In der Regel nehmen wir nur Fälle zur Begutachtung an, in denen bereits Atteste vorliegen, die aber im Aufenthalts- oder Asylverfahren von den Behörden noch nicht als ausreichend erachtet wurden.

Die fachärztliche Begutachtung können wir wegen der Fördergelder in der Regel leider nur für Asylbewerberinnen  und Asylbewerber anbieten, die in München ihren Wohnsitz haben.

Bei Bedarf findet die Begutachtung mit einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher statt.
Die Begutachtungen sind kostenlos.

Anmeldung und Voraussetzungen

Anfragen zur fachärztlichen Begutachtung müssen von Rechtsanwält*innen oder Behörden gestellt werden.

Bitte benutzen Sie dieses Formular:

Auftragsformular Begutachtung

Voraussetzung ist die Vorlage sämtlicher Unterlagen des Asylverfahrens und vorhandener Atteste.

Bitte klären Sie bei unserem Beratungstelefon, ob grundsätzlich eine Begutachtung in Frage kommt, bevor Sie uns Unterlagen senden.

Termine und weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Beratungstelefon:

Montag: 10-12 Uhr
Donnerstag: 14-16 Uhr
Telefon: 089 / 98 29 57 0