Ankommen im AnkER

Ankommen im AnkERzentrum

Seit Anfang 2018 gibt es die sogenannten AnkERzentren: Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen das Asylverfahren beschleunigt und die Menschen effizient untergebracht werden sollen. Da die Einrichtungen oft außerhalb von Städten oder Wohngebieten liegen und Ehrenamtlichen der Zutritt sehr erschwert wird, wissen wenige, wie das Leben und Ankommen im  AnkERzentrum ist.

Grundsätzlich kommen alle Asylsuchenden, die in Oberbayern kontrolliert werden oder sich hier melden, zunächst in das Ankunftszentrum im Münchner Euro-Industriepark. Dort bleiben sie nur wenige Tage, um von dort aus bundesweit verteilt zu werden. Wohin sie kommen hängt davon ab, welche Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für ihr Herkunftsland zuständig sind und vom „Königsteiner Schlüssel“, der gesetzlich regelt, welches Bundesland wie viel Asylsuchende aufnehmen muss. In Bayern entscheiden dann die Behörden, wer ins Ankerzentrum muss. Auf jeden Fall alle aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (u.a. Senegal, Ghana), aber auch andere Menschen wie zum Beispiel aus Afghanistan, Nigeria, Ukraine, Pakistan oder Personen, deren Asylverfahren in einem anderen Land innerhalb Europas durchgeführt werden soll.

Viele Geflüchtete erzählen, dass die Erstaufnahme für sie zunächst ein Schock war, dass sie sich wie Nummern fühlten. Die Großeinrichtung bedeutete für sie nach der oft langen Flucht Stress und Unsicherheit. Sie hatten keine oder zu wenig Informationen über das Verfahren, was mit ihnen warum passiert oder auch über eine mögliche unabhängige Beratung. Das birgt die Gefahr, dass sie falschen Informationen von Schleppern oder anderen Bewohner*innen glauben. Unsere Klient*innen bei Refugio München berichten immer wieder, dass ihnen andere gesagt haben „Du musst das und das beim Asylantrag sagen, dann hast Du Erfolg“. Auch wenn sie also eine Fluchtgeschichte haben, die zu einer Anerkennung der Schutzgründe führen würde, wird ihnen teilweise geraten, irgendwas zu erzählen. Mangels Vertrauenspersonen, die richtig beraten können, hören sie dann leider häufig auf trügerische Gerüchte.

Beim Ankommen wirst du in ein Schwimmbecken geschubst, obwohl du nicht schwimmen kannst.

so beschreibt einer unserer Klienten die Erstaufnahme.

Es gibt Gruppenveranstaltungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in denen in der Landessprache über das Asylverfahren informiert wird. Darüber hinaus gibt es sogenannte „unabhängige Verfahrensberater“, die aber auch Angestellte des BAMF sind. Viele kritisieren, dass diese Beratungen gar nicht unabhängig sein können, wenn dafür dieselbe Behörde zuständig ist, die nachfolgend den Auftrag hat, schnelle und effiziente Asylverfahren durchzuführen.

Container als „zuhause“, oft für sehr lange Zeit und ohne andere Beschäftigungsmöglichkeiten

 

Wer traumatisiert ist, kann häufig nicht alles erzählen

Nach ca. 5-10 Tagen findet meist die Anhörung statt. Diese Anhörung ist entscheidend für das Asylverfahren. Was dort nicht oder nicht nachvollziehbar vorgebracht wird, wird nicht berücksichtigt. Wenn Asylsuchende nicht wissen, was wirklich relevant in der Anhörung ist, erzählen sie unter Umständen nicht, welche Verfolgungs-Ereignisse zur Flucht geführt haben. Wer traumatisiert ist, kann es oft gar nicht erzählen.

Auf der Flucht lernen schon die Kleinsten allein und ruhig zu bleiben – alles andere als kindgerecht, aber überlebensnotwendig.

Man muss ich vorstellen, was von Geflüchteten zu diesem Zeitpunkt verlangt wird: ein Staat oder eine Kriegsmacht hat sie in ihrer Heimat – vielleicht schon ein Leben lang – verfolgt und bedroht. Das ist völlig verinnerlicht und die Menschen haben ein Leben lang gelernt, dass sie dieser Macht entgehen müssen, wie sie ein Doppelleben führen, oder wie Lügen ihr Leben retten können. Auch auf der Flucht funktionieren sie meist in diesem Überlebensmodus. Asylsuchende haben oft eine monate- manchmal jahrelange Flucht hinter sich. Sie konnten diese Flucht nur schaffen und überleben, weil sie sich durch fremde Länder durchgekämpft haben. Sie lebten in vielen Ländern in der Angst, als Flüchtlinge entdeckt, von der Bevölkerung angegriffen oder von der Polizei gefangen genommen zu werden und Übergriffe zu erleiden. Vor allem Kinder berichten davon, dass sie sich einem reinen Funktionieren unterordnen mussten und z.B. oft nicht reden durften, damit die fremde Sprache nicht erkannt wird.

Je schlimmer die Erlebnisse, desto stärker der Überlebensmodus

All dies war nie eine willentliche Entscheidung für ein bestimmtes Vorgehen, sondern ein reiner Überlebensmodus, der meist gar nicht bewusst ist, sondern ein unbewusster Mechanismus wurde. In Deutschland sollen sie nach all dem vom ersten Tag an Behörden vertrauen und mit ihnen zusammen arbeiten. Da der Überlebensmodus aber oft gar nicht mehr willentlich steuerbar ist, können sie nicht einfach den Schalter umstellen. Nur durch gute Aufnahmebedingungen und eine vorausgehende vertrauensvolle Arbeit können die Menschen zur Ruhe kommen und sind in der Lage ihre Fluchtgründe plausibel zu berichten.

Ich hatte so viele Probleme am Anfang. Aber da war eine Frau, die mir so viel geholfen hat. Sie hat mich zum Arzt gebracht und auch zum Bundesamt ist sie mitgekommen. Sonst hätte ich das nicht geschafft.

berichtet ein Klient, der zum Glück ehrenamtliche Hilfe in der Erstaufnahme hatte.

Diese Aspekte betreffen nicht alle Geflüchteten. Aber je Schlimmeres die Menschen erlebt haben und je mehr sie Angst haben, dass ihnen wieder Schlimmes widerfährt, desto stärker ist der Überlebensmodus. Hier kommt dann auch die Symptomatik der psychischen Erkrankung zum Tragen. Der Überlebensmodus ist ein Mechanismus, der lange einstudiert ist und bei psychisch Kranken zusätzlich eine pathologische Seite bekommen hat.

Refugio München war 2019 zusammen mit Ärzte der Welt im AnkERzentrum Manching. Wir mussten feststellen, dass die Lebensbedingungen dort für neu ankommende Geflüchtete nicht tragbar sind und Kranke noch kränker und Gesunde krank machen. Das gilt vor allem für Menschen, die laut der EU-Aufnahmerichtlinie besonders schutzbedürftig sind, wie „Minderjährige, Menschen mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Erkrankungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien“.

Das Projekt in Manching haben wir beendet, weil unter den derzeitigen Bedingungen keine ausreichende Versorgung psychisch erkrankter und traumatisierter Kinder und Erwachsener möglich ist. Aber auch wenn wir nicht mehr direkt vor Ort sind, haben wir immer noch Einzelfälle in AnkEReinrichtungen, bei denen dringend Handlungsbedarf besteht, die aber nicht berücksichtigt werden.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Lebens- und Aufnahmebedingungen für Geflüchtete menschenwürdig gestaltet werden und vor allem, dass ein sinnvolles System der Berücksichtigung psychischer Erkrankungen und Traumatisierungen eingeführt wird.

Jürgen Soyer